Ilse Schwarz-Stiftung Engagiert für das 
Erbe der Diakonissen

Spenden für einen guten Zweck

Sie können dem Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig und den Diakonissen mit einem individuellen Betrag helfen. Füllen Sie bitte die folgende SEPA-Lastschrift (sichere SSL-Datenverschlüsselung) aus. Sie erhalten nach Spendeneingang eine Spendenbescheinigung.

„Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.“

Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen