Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig edia.con gemeinnützige GmbH Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig
Startseite :: Kontakt :: Schriftgröße A A A
Suche   
 

Hausordnung

für Patienten und Besucher des Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig

 

1. Patienten und Besucher des Krankenhauses sind verpflichtet, die Anweisungen des Personals zu befolgen. Das betrifft insbesondere medizinische und pflegerische Dienste sowie Entscheidungen bei außergewöhnlichen Vorkommnissen.

 

2. Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Voraussetzungen für Ihre Behandlung in unserem Krankenhaus.

 

3. Patienten dürfen nur die von den Ärzten des Krankenhauses verordneten oder zugelassenen Arznei- und Hilfsmittel verwenden.

 

4. Die Verpflegung richtet sich nach dem ausliegendem Speiseplan bzw. nach besonderer ärztlicher Anordnung. Vor Einnahme anderer Nahrungsmittel und Getränke bei Patienten mit Sonderkost ist die Zustimmung des zuständigen Pflegepersonals einzuholen.

 

5. Im Krankenhaus besteht generell Alkoholverbot. Sofern Patienten gegen ein generelles ärztlich angeordnetes Alkoholverbot verstoßen, kann dies zur Entlassung des Patienten und einer Unterrichtung seiner Krankenkasse führen.

 

6. Patienten, Begleitpersonen und Besuchern ist der Aufenthalt in den Funktions-, Betriebs- und Versorgungsbereichen außerhalb der angeordneten klinischen Behandlung nicht gestattet.

 

7. Während der Ruhezeiten ist eine erhöhte Rücksichtsnahme geboten.

Die Ruhezeiten gestalten sich wie folgt

 

Mittagsruhe:
13:00 bis 14:00 Uhr
Nachtruhe: 21:00 bis 06:00 Uhr

Auch außerhalb der Ruhezeiten ist jeder vermeidbare Lärm zu unterlassen.

 

8. Für Krankenbesuche gelten die festgelegten Besuchszeiten, soweit der Arzt nicht weitgehende Einschränkungen angeordnet hat bzw. in begründeten Ausnahmefällen andere Besuchszeiten gestattet. Besuchszeiten sind

 

auf den allgemeinen Stationen 14:30 bis 19:00 Uhr
auf der Intensivstation 09:00 bis 11:00 Uhr
und 15:00 bis 17:00 Uhr

 

9. Patienten, die das Krankenhausgelände vorübergehend zur Erledigung dringender persönlicher Angelegenheiten verlassen wollen, bedürfen der schriftlichen Erlaubnis des Arztes.

 

10. Um einen geordneten Tagesablauf zu gewährleisten, halten sich die Patienten zu den ärztlichen Visiten und während der Ausführung der Verordnungen grundsätzlich in ihren Krankenzimmern auf. Beim Verlassen der Station melden sie sich bitte in jedem Fall bei dem Pflegepersonal ab.

 

11. Die Einrichtungen und Gebrauchsgegenstände sind pfleglich und schonend zu behandeln. Technische Anlagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen an Krankenhauseinrichtungen, ist Schadensersatz zu leisten.

 

12. Die vom Krankenhaus zur Verfügung gestellten Fernseh- und Rundfunkgeräte dürfen nach Zustimmung der Mitpatienten mit geeigneten Kopfhörern betrieben werden. Während der Ruhezeiten, Visiten und während der Durchführung von ärztlichen Verordnungen ist ihr Betrieb grundsätzlich untersagt.

Das Mitbringen von privaten Geräten ist nicht gestattet.

 

13. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen innerhalb des Krankenhausgeländes ist den Patienten und Besuchern nur auf den hierfür besonders gekennzeichneten Stellplätzen gestattet. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

 

14. Fundsachen und zurückgelassenes Patienteneigentum sind den Stationsschwestern zu übergeben bzw. in der Verwaltung zu hinterlegen.

 

15. In dem Krankenhaus ist es nicht gestattet:

 

  • in den Kranken- und Behandlungsräumen zu rauchen – im Außenbereich darf nur an den Stellen geraucht werden, an denen Aschenbecher durch das Krankenhaus aufgestellt sind;
  • Hunde und andere Haustiere mitzubringen;
  • Abfälle außerhalb der gekennzeichneten Behältnisse zu entsorgen;
  • sich ohne Zustimmung der Verwaltung wirtschaftlich zu betätigen bzw. Gewerbe zu betreiben, sowie für politische und weltanschauliche Ziele zu werben;
  • Mobiltelefone oder Handys mitzubringen und zu betreiben.

 

16. Wünsche, Anregungen oder Beschwerden, die sich auf ärztliche oder pflegerische Maßnahmen beziehen, sind dem Stationsarzt oder der Stationsschwester anzutragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auch für Angelegenheiten anderer Art, den Briefkasten im Pfortenbereich zu nutzen.

 

17. Patienten benötigen während der stationären Behandlung nur wenig Geld und keine Wertsachen. Sie sind gebeten, nicht benötigte Gegenstände den Angehörigen wieder mit nach Hause zu geben bzw. zu hinterlegen, auf Station sind hierbei Mitarbeitende gern behilflich. Für die im Krankenhaus verbleibenden Wertsachen, sind die abschließbaren Schränke mit Wertfach in den Krankenzimmern zu nutzen. Für nicht ordnungsgemäß gesicherte Geld- oder Wertsachen und Garderobe, auch für die der Besucher, übernimmt der Krankenhaus-Träger keine Haftung.

 

18. Wünscht der Patient den Besuch eines Seelsorgers, wendet er sich an das Pflegepersonal. Patienten und Besucher verhalten sich so, dass religiöse Handlungen nicht gestört und die religiösen Gefühle der Anwesenden nicht verletzt werden.

 

19. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen diese Hausordnung können Patienten und Begleitpersonen aus dem Krankenhaus ausgeschlossen werden. Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

20. Bei im Krankenhaus aufgenommenen Kindern haben die Erziehungsberechtigten die vom Krankenhauspersonal vorgelegte Regelung zur Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche im Beisein des Kindes oder Jugendlichen, der / die stationär behandelt wird, zu unterzeichnen. Das unterschriebene Exemplar wird in der Patientenakte abgelegt.

 

 

Das Krankenhausdirektorium

Leipzig, 15. April 2009