Ethikkomitee
Im modernen Krankenhaus führen die enorm gewachsenen Behandlungsmöglichkeiten der Medizin immer häufiger an Grenzen, an denen auch gefragt werden muss, was für den einzelnen Patienten in der jeweiligen Situation hilfreich und sinnvoll ist.
| Zunehmend gewinnen so beim therapeutischen Handeln ethische Fragen an Gewicht. Das bedeutet, dass neben den medizinischen Faktoren auch solche Aspekte verstärkt Beachtung finden müssen, die mit der Persönlichkeit des Patienten, seinen Lebensein-stellungen und seinem Umfeld zu tun haben.
Eine externe Beratung kann hier hilfreich sein. | ![]() |
Dafür steht das Ethikkomitee des Diakonissenkrankenhauses zur Verfügung. Es setzt sich zusammen aus Mitarbeitenden des Hauses und Fachleuten von außerhalb. Das Ethikkomitee ist unabhängig, seine Beratungen sind vertraulich. Es kann Empfehlungen in konkreten Fällen für die Arbeit auf den Stationen aussprechen.
Das Ethikkomitee ist primär ein Beratungsgremium für Ärzte und Mitarbeitende, kann aber auch von Patienten und ihren Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Eine Kontaktaufnahme zum Ethikkomitee ist möglich über das Krankenhausdirektorium oder über die Krankenhausseelsorge.
Patientenverfügung (Patiententestament)
Jeder Patient hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Für diesen Fall gibt es die Patientenverfügung. Darin bekundet der Patient schriftlich, in welchem Umfang er bei fehlender Einwilligungsfähigkeit eine medizinische Behandlung wünscht. Die Benennung einer Vertrauensperson ist möglich; gegenüber dieser Person sind die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Sollten Sie Interesse an der Abfassung einer Patientenverfügung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Stationsleitung. Sie ist jederzeit gern bereit, Ihnen ein Formular "Christliche Patientenverfügung" auszuhändigen.
Mitglieder des Klinischen Ethikkomitees
Ordnung des Klinischen Ethikkomitees


